In der Anhörung des Ausschusses für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags zum
Bundeskinderschutzgesetz haben die Sachverständigen den Gesetzentwurf
begrüßt. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige
Berichterstatterin Michaela Noll:
„Das geplante Gesetz ist ein Meilenstein für einen verbesserten
Kinderschutz in Deutschland. Darin waren sich alle Sachverständigen
einig. Besonders begrüßten die Experten, dass der Gesetzentwurf auf
der Basis eines breiten fachlichen Diskurses entwickelt und die
Fachwelt kontinuierlich eingebunden wurde.
Das Bundeskinderschutzgesetz setzt nicht nur auf Intervention,
sondern gleichermaßen auf präventive Maßnahmen. Nur durch
verlässliche Netzwerke an frühen Hilfen erhalten Eltern von Anfang an
Unterstützung, können Kinder bestmöglich gefördert und Risiken für
ihr Wohl rechtzeitig abgewendet werden. Künftig werden Hausbesuche
durch Mitarbeiter der Jugendämter zur Pflicht – sofern dadurch der
Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist. Auch dem sogenannten
Jugendamt-Shopping wird Einhalt geboten: Darunter versteht man, dass
Eltern mit ihren Kindern gezielt den Wohnsitz wechseln, nur um der
Betreuung durch die Jugendhilfe zu entgehen. Um das zu verhindern,
bekommt nun das neue Jugendamt bei einem Umzug der Familie alle
notwenigen Informationen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine
Gefährdung des Kindes dürfen außerdem künftig Berufsgeheimnisträger
wie Ärzte und Psychologen Informationen an das Jugendamt weitergeben
– das schafft eine längst überfällige Klarheit auf diesem sensiblen
Gebiet. Kritischen Stimmen, die höhere Kosten für die Kommunen
befürchten, halten wir entgegen: Kinderschutz mit einem starken und
dichten Hilfenetz gibt es nicht zum Nulltarif.“
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