Der Deutsche Bundestag beschließt am Donnerstag das
Bundeskinderschutzgesetz. Dazu erklären die jugendpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die
zuständige Berichterstatterin Michaela Noll:
„Mit dem Bundeskinderschutzgesetz erreichen wir eine neue Qualität
im Kinderschutz. Denn wir setzen nicht nur auf Intervention, sondern
gleichermaßen auf Prävention. Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass
bundesweit Angebote für frühe Hilfen auf- und ausgebaut werden. Alle
wichtigen Akteure im Kinderschutz – angefangen bei den Eltern über
den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder
Familiengericht – werden in einem Netzwerk zum präventiven Schutz von
Kindern zusammenwirken. Damit schaffen wir niedrigschwellige
Hilfsangebote für Eltern vor und nach der Geburt sowie in den ersten
Lebensjahren des Kindes. Wir wollen junge Eltern ermutigen, sich in
dieser für die Kindesentwicklung so zentralen Phase unterstützen zu
lassen. Denn starke Eltern sind die beste Garantie für gesunde und
glückliche Kinder.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies wurde
auch in der öffentlichen Anhörung am 26. September eindeutig
bestätigt. Es ist das Ergebnis eines intensiven Austausches mit
Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen
und Verbänden. Auf vereinzelte Kritikpunkte haben wir reagiert, indem
wir noch Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen haben. Unter
anderem wollen wir, dass die neuen Regelungen bis 2015 evaluiert
werden. Dann können wir an den Stellen zügig nachbessern, an denen es
gegebenenfalls notwendig ist.“
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