Im Bundestag findet am Donnerstag die erste Lesung
eines Gesetzentwurfs zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
(Familienpflegezeit) statt. Dazu erklären die familienpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der
zuständige Berichterstatter, Erwin Rüddel:
„Die Familienpflegezeit fördert und unterstützt Beschäftigte bei
der Pflege von Angehörigen. Damit trifft sie genau die Zeichen der
Zeit: Für 87 Prozent der Bevölkerung ist es Umfragen zufolge „sehr
wichtig“ oder „wichtig“, dass es Berufstätigen erleichtert wird, ihre
Angehörigen zu pflegen. Und auch der Großteil der Pflegebedürftigen
möchte am liebsten zu Hause gepflegt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über
einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden
reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen – zu einem
etwas geringeren Gehalt als dasjenige, das sie normalerweise
beziehen. Zum Ausgleich arbeiten sie später wieder voll, bekommen
aber weiterhin das geringere Gehalt – so lange, bis das Zeitkonto
wieder ausgeglichen ist. Der Gesetzentwurf kommt den Wünschen der
Pflegebedürftigen und Pflegenden sowie den Unternehmen entgegen, die
sich ihre qualifizierten Mitarbeiter erhalten können – ohne
Kostenspirale.
Auch aus frauenpolitischer Sicht liegen die Vorteile auf der Hand:
Mit der Familienpflegezeit wird es keine pflegebedingten
Erwerbsunterbrechungen mehr geben, und Altersarmut – oft Folge einer
Pflegeauszeit – wird wirksam bekämpft. Dies kommt insbesondere
Frauen, die immer noch einen Großteil der Pflegenden ausmachen,
zugute.“
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