Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Gesetz
zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege
(Familienpflegezeitgesetz). Dazu erklären die familienpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der
zuständige Berichterstatter Erwin Rüddel:
„Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es gelungen, die Bedingungen
für die Familienpflegezeit durch Änderungsanträge besonders
arbeitnehmerfreundlich auszugestalten: Während der Familienpflegezeit
arbeitet der Arbeitnehmer zwar weniger, erhält jedoch einen
Aufstockungsbetrag zusätzlich zu seinem reduzierten Gehalt. Diesen
muss er nach der Pflegezeit zurückzahlen.
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer durch Tod oder
Berufsunfähigkeit die Rückzahlungen nicht leisten kann, muss eine
Versicherung abgeschlossen werden. Die Rahmenbedingungen hierfür sind
nun äußerst arbeitnehmerfreundlich: Die Versicherungskosten belaufen
sich auf einen niedrigen zweistelligen Betrag und die Versicherung
wird ohne Gesundheitsprüfung und Differenzierung nach Alter und
Geschlecht des Versicherungsnehmers angeboten. Sie kann daher
problemlos und schnell abgeschlossen werden. Das Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wird zusätzlich
einen Gruppenvertrag anbieten, um Arbeitnehmern in Betrieben ohne
eigenen Gruppenvertrag den Zugang zu günstigen Konditionen zu
ermöglichen. Das BAFzA zertifiziert überdies die
Familienpflegezeit-Versicherung, um einheitliche Standards zu
garantieren.
Zudem ermöglicht das Gesetz nun größtmögliche Flexibilität für die
Beteiligten: Die Förderung der Familienpflegezeit lässt es zu, auch
während der Pflegephase den Arbeitsumfang an den Pflegeaufwand
anzupassen. Außerdem gilt: Wird ein Arbeitnehmer in der
Nachpflegephase krank, setzt für die Dauer des Krankengeldbezugs die
Rückzahlungspflicht aus. Die Nachpflegephase verlängert sich
entsprechend.“
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