Der Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend
des Deutschen Bundestags hat am Montag eine öffentliche Anhörung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Familie und
Pflege (Familienpflegezeitgesetz) veranstaltet. Dazu erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Erwin Rüddel:
„Unser Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit von Familie und Pflege
wurde von den Sachverständigen begrüßt. Vorgesehen ist, dass
Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei
Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren können, wenn sie einen
Angehörigen pflegen. Sie erhalten während dieser Zeit entsprechend
weniger Gehalt plus einen Aufstockungsbeitrag in Höhe der Hälfte der
Differenz zwischen dem „neuen“ und dem ursprünglichen Gehalt. Nach
der Pflegezeit arbeiten sie wieder voll, bekommen aber weiterhin nur
das geringere Gehalt plus den Aufstockungsbeitrag – bis das Zeitkonto
wieder ausgeglichen ist. Damit sorgen wir dafür, dass
Erwerbsbiographien und Zeiten der Rentenanwartschaft nicht
durchbrochen werden.
Der Gesetzentwurf ist ein Meilenstein auf dem Weg, das große Thema
der bedarfsgerechten Pflege in einer rasch alternden Gesellschaft zu
bewältigen: Im Jahr 2030 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf
3,5 Millionen erhöht haben. Die Bereitschaft, Angehörige in der
vertrauten Umgebung der eigenen vier Wände zu pflegen, ist
ungebrochen hoch. Mit der Familienpflegezeit schaffen wir eine
flexible Lösung auf freiwilliger Basis, die den Bedürfnissen der
Pflegenden und der Arbeitgeber entspricht. Auch ohne einen
Rechtsanspruch wird sich die Familienpflegezeit als zusätzliches
Angebot zur individuellen Gestaltung des Familien- und Arbeitslebens
durchsetzen.“
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