BAföG-Statistik 2018: 727 000 Geförderte / 56 % der Geförderten waren Frauen

Im Jahr 2018 erhielten in Deutschland 727 000
Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG). Das waren 55 000 Personen weniger als im Vorjahr (-7,1 %).
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhielten
410 000 Frauen (56 %) und 317 000 Männer (44 %) BAföG-Leistungen. Von
den Geförderten waren 2018 rund 209 000 Schülerinnen und Schüler und
518 000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und
Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 % zurück, die Zahl der
geförderten Studierenden fiel um 7,0 %.

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte
Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 468 000 Personen (129 000
Schülerinnen und Schüler, 339 000 Studierende) gefördert (-6,9 %).

Studierende erhielten durchschnittlich 493 Euro

Die Höhe des Förderbetrages ist unter anderem abhängig von der
Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und
der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Im Durchschnitt
erhielten 2018 geförderte Studierende 493 Euro (-6 Euro), geförderte
Schülerinnen und Schüler 454 Euro pro Person (-2 Euro). Die Hälfte
der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (363 000) erhielt den
maximalen Förderbetrag (Vollförderung). Ebenfalls die Hälfte (364
000) erhielt eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das
Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen
übersteigt. Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2018 gegenüber
dem Vorjahr um 5,4 %, die Zahl der Teilgeförderten um 8,7 %.

Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der BAföG-Leistungen
übernommen. Im Jahr 2018 betrugen die Ausgaben 2,7 Milliarden Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr sanken die gesamten Ausgaben für die
BAföG-Leistungen um rund 233 Millionen Euro oder 7,9 %. Für die
Schülerförderung wurden 0,7 Milliarden Euro (-53 Millionen Euro)
bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,0 Milliarden Euro
(-179 Millionen Euro).

Nahezu 90 000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden
unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern (elternunabhängig)
gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte Kriterien, wie zum
Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre Erwerbstätigkeit
nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach einer
beruflichen Erstausbildung.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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