Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), mit dem der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften fuer Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffaehigkeit abgesprochen wurde, erklaert die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette
Kramme:
Endlich haben wir es schwarz auf weiss: Laut BAG ist die CGZP keine Arbeitnehmervertretung, sondern nur eine Scheingewerkschaft, die die schwarzen Schafe in der Leiharbeitsbranche mit Lohndumping-Tarifvertraegen auf Bestellung versorgte. Damit ist jetzt Schluss. Auch alle in der Vergangenheit geschlossenen Vertraege sind unwirksam.
Frei nach Gertrude Stein steht mit dem Urteil fest: „Eine Gewerkschaft ist eine Gewerkschaft ist eine Gewerkschaft“, und kein Arbeitgebergefaelligkeitsverein. Das ist eine gute Nachricht fuer serioese Verleihfirmen, die nicht laenger in einen ruinoesen Dumpingwettbewerb getrieben werden.
Vor allem ist es eine gute Nachricht fuer all die Arbeitnehmer, die bisher unter CGZP-Tarif gearbeitet haben. Ihnen steht mit dem Urteil nun auch nachtraeglich der gleiche Lohn zu, den die vergleichbare Stammbelegschaft des Einsatzunternehmens erhalten hat. Damit bekommen die oft fuer einen Bruchteil des normalen Lohns beschaeftigten Leiharbeitnehmer zumindest nachtraeglich ein anstaendiges Gehalt. Einfordern muessen sie die Differenz bei der Verleihfirma. Kann die nicht zahlen, muss der Entleihbetrieb aufkommen. Hoffentlich werden viele Unternehmen, die sich in der Vergangenheit zu Dumpingloehnen Arbeitnehmer geliehen haben, kuenftig bessere Loehne zahlen und serioesere Vertragspartner suchen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Zivilisierung der Zeitarbeitsbranche.
Es bleibt aber die Sorge, dass die CGZP sich umorganisiert und weiter ihr Dumping-Unwesen treibt. Deshalb muss das heutige Urteil als wegweisend fuer die kuenftige Gestaltung der Leiharbeit gesehen werden. Um den neu beschrittenen Weg des BAG konsequent weiterzugehen, fordern wir die Bundesregierung auf, das Arbeitnehmerueberlassungsgesetz (AUeG) weitergehend zu
aendern:
- Gleiches Geld fuer Gleiche Arbeit: Leiharbeit soll kuenftig immer mit „Equal-Pay“ verbunden sein. Ein Abweichen soll nur moeglich sein, wenn ein Tarifvertrag des Entleihers, also der Einsatzbranche wie zum Beispiel Metallindustrie, dies vorsieht.
- Auch dann soll dies nur bei unbefristeten Arbeitsverhaeltnissen fuer eine konkret erforderliche Einarbeitungszeit von hoechstens vier Wochen moeglich sein. Es muss der Gesamtschutz des Leiharbeitnehmers gewahrt werden.
- Ein Platz, ein Jahr: Leiharbeitseinsaetze sollen kuenftig auf maximal ein Jahr im Einsatzbetrieb begrenzt werden. Sollte der Arbeitseinsatz laenger dauern, muss davon ausgegangen werden, dass eine Festanstellung angemessen ist.
- Keine Vertraege von Fall zu Fall: Arbeitsvertraege duerfen nicht laenger fuer die Dauer eines konkreten Arbeitseinsatzes befristet werden. Die frueheren Regelungen zum Synchronisationsverbot, zum besonderen Befristungsverbot fuer Leiharbeitnehmer und zum Wiedereinstellungsverbot sind qualifiziert wieder einzufuehren.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69