Bank haftet bei Leichtfertigkeit nicht

Bankkunden müssen den Schaden selbst tragen, wenn sie leichtfertig mit ihren Transaktionsnummern für das Onlinebanking umgehen und Betrüger deshalb ihr Konto plündern können. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem grundsätzlichen Urteil. Ein Rentner aus dem Raum Düsseldorf verlor 5.000 Euro, weil er auf eine angebliche Aufforderung seiner Bank hereingefallen war und zehn Transaktionsnummern weitergab. Die Aufforderung hatten Betrüger auf der offiziellen Homepage der Bank platziert. Dem Mann wurde so mitgeteilt, dass das System erst wieder funktioniere, wenn er zehn seiner geheimen Tans weitergegeben habe. Die Bank hatte zwar vor solchen Fallen gewarnt und ihren Kunden mitgeteilt, dass sie niemals die Herausgabe mehrerer Geheimzahlen verlange. Der Rentner folgte jedoch der Aufforderung. Daraufhin wurden 5.000 Euro von seinem Konto auf eine griechische Bank überwiesen, die Empfänger konnten nicht ermittelt werden. Der Rentner verlangte von der Bank das Geld zurück, die sah aber den Kunden in der Verantwortung. Vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Düsseldorf verlor der Rentner den Prozess; der BGH bestätigte jetzt laut ARAG Experten die Urteile (BGH, Az: XI ZR 96/11).

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