Das Bundeskabinett hat eine Änderung zum Zeitverzug
in der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Dazu erklärt der
Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas
Bareiß:
„Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts wird ein weiteres
Investitionshemmnis beim Netzausbau beseitigt. Der Zeitverzug von
zwei Jahren bei den Investitionsbudgets ist nicht mehr mit einem
beschleunigten Netzausbau vereinbar. Deshalb ist es richtig, dass die
Kosten mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Regelung nun
unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigt werden können. Eine
beschleunigte Energiewende bedarf eines beschleunigten
Übertragungsnetzausbaus. Denn mit einem immer größeren Anteil der
erneuerbaren Energien wächst auch die Entfernung zwischen dem Ort des
Verbrauchs und der Erzeugung.
Aber die neue Regelung betrifft fast ausschließlich nur die
Übertragungsnetze. Doch dort, wo es viel Zubau an erneuerbaren
Energien gibt, müssen die Verteilnetze auch ausgebaut und aufgerüstet
werden. Deshalb sollten in der Anreizregulierungsverordnung im
kommenden Jahr bedarfsgerecht neue Investitionsanreize für den
Verteilnetzausbau geschaffen werden.“
Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2011 eine Novelle der
Anreizregulierung verabschiedet. Damit erfolgt die Beseitigung des
Zeitverzugs bei der Erlöswirksamkeit von Kosten aus
Investitionsbudgets (§ 23 ARegV). Kosten aus Investitionsmaßnahmen
werden zukünftig unmittelbar im Jahr ihrer Entstehung in der
Erlösobergrenze des jeweiligen Netzbetreibers abgebildet. Der
Bundesrat muss der Änderung zustimmen.
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