EEG-Reform schafft mehr Markt und
Planungssicherheit
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am heutigen Donnerstag
in den Bundestag eingebracht worden. Dazu erklärt der
Energiebeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Thomas Bareiß:
„Die grundlegende Reform des EEGs ist für die Wirtschaftlichkeit
und Versorgungssicherheit unserer Energieversorgung von großer
Bedeutung. Überförderungen werden abgebaut und die erneuerbaren
Energien werden Schritt für Schritt in Richtung Markt und Wettbewerb
geführt. Wir leiten heute schon den Systemwechsel ein. Ab 2017 wird
mit dem Ausschreibungsmodell nicht mehr die Politik, sondern der
Markt die Fördersätze festlegen.
Der neu eingeführte, gesetzlich verbindliche Ausbaupfad würgt den
Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ab, sondern ist
energiewirtschaftlich notwendig. Er schafft verlässliche
Rahmenbedingungen für Investoren, den Netzausbau und die weitere
Entwicklung des konventionellen Kraftwerkparks und dient somit auch
dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.
Es gilt auch mit dem neuen EEG: Altanlagen haben Bestandschutz.
Vertrauensschutz hat für uns oberste Priorität, deshalb werden wir
den Stichtag intensiv beraten.
Die grundlegende EEG-Reform ist der erste wichtige Schritt in
unserer Energiepolitik, weitere werden folgen. Wir werden uns in den
kommenden Monaten auch intensiv mit dem Netzausbau, der
Energieeffizienz und dem Marktdesign für konventionelle Kraftwerke
beschäftigen und wichtige Entscheidungen vorantreiben. Damit sichern
wir ein ausgewogenes energiepolitisches Zieldreieck aus
Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.“
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