CDU, CSU und SPD haben am heutigen Mittwoch ihren
Koalitionsvertrag vorläufig unterzeichnet. Hierzu erklärt der
Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Bareiß:
„Die große Koalition muss die großen Herausforderungen der Zukunft
entschieden anpacken. Das zentrale Zukunftsprojekt wird die
Energiewende sein. Eine sichere und bezahlbare Gestaltung der
Energiewende hat im Koalitionsvertrag deshalb oberste Priorität. Die
Handschrift der Union ist hier deutlich zu erkennen.
Wir begrenzen die Kostendynamik beim Ausbau der erneuerbaren
Energien und werden dazu beitragen, dass der Strom für Haushalte und
Industrie bezahlbar bleibt. Statt unkontrolliertem Zubau schaffen wir
Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Dazu wird es erstmals einen
gesetzlich festgelegten Ausbaukorridor von Ökostrom mit Obergrenzen
von 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 geben. Überförderungen bei
Neuanlagen, insbesondere bei der Windenergie an Land, werden
abgebaut. Vor allem werden wir uns auf die windstarken und damit
wirtschaftlich sinnvollen Standorten konzentrieren. Zudem sollen die
Erzeuger erneuerbarer Energien durch die Direktvermarktung zu mehr
Markt verpflichtet werden. Um die erneuerbaren Energien
kosteneffizienter zu fördern, wird der Einstieg in ein
Ausschreibungsmodell eingeleitet.
Auch die notwendige konventionelle Erzeugung soll sichergestellt
werden. Dafür wollen wir kurzfristig die Netzreserve
weiterentwickeln. Mittelfristig soll unter dem Gesichtspunkt der
Kosteneffizienz ein wettbewerblicher und technologieoffener
Kapazitätsmechanismus auf den Weg gebracht werden.
Der Emissionshandel ist das wirkungsvollste marktwirtschaftliche
Instrument zur Senkung der Treibhausgasemission und zur Erreichung
unserer klimapolitischen Ziele. Wir wollen deshalb dieses Instrument
stärken und ein ambitioniertes Ziel von 40 Prozent für 2030
festschreiben.
Mit fast 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland birgt der
Gebäudebereich ein enormes Potential. Um dieses zu heben, setzen wir
im Gebäudebestand weiter auf Anreize und nicht auf ordnungsrechtliche
Verpflichtungen. Dazu werden wir die bestehenden Programme, wie das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm, verstetigen und aufstocken. Wir müssen
jedoch weiterhin an der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung
festhalten.“
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