Bareiß: Länder in der Pflicht: Vermittlungserfolg bei energetischer Gebäudesanierung dringend erforderlich

Die Bundesregierung hat entschieden, den
Vermittlungsausschuss beim Gesetz zur steuerlichen Förderung von
energetischen Sanierungsmaßnahmen anzurufen. Dazu erklärt der
Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Bareiß:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Anrufung des
Vermittlungsausschusses ausdrücklich. Ein Vermittlungserfolg ist von
enormer Bedeutung für das Erreichen unserer ehrgeizigen
Energieeffizienzziele. Denn das Gesetz zur steuerlichen Förderung von
energetischen Sanierungsmaßnahmen dient der Ausschöpfung der enormen
Effizienzpotentiale im Gebäudebereich. Ohne die Nutzung dieses
Effizienzpotentials können die angestrebten Klimaziele nicht erreicht
werden. Von energetischen Sanierungsmaßnahmen profitieren Handwerk
und Industrie, Mieter und Wohneigentümer, Kommunen und Länder.
Deshalb sind die Bundesländer besonders in der Pflicht, Ihren Beitrag
zum Vermittlungserfolg zu leisten.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen ist ein entscheidendes Instrument, um
Energieeinsparungen dort anzureizen, wo immense Effizienzsteigerungen
möglich sind: Rund 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs
entfallen auf den Gebäudebereich. Die Länder sollten bedenken, dass
eine steuerliche Förderung auch zu einer Gewinnsituation für die
öffentlichen Haushalte führt: Die durch die steuerlichen Anreize
ausgelösten privaten Investitionen bringen Rückflüsse aus Einnahmen
aus der Mehrwertsteuer: Hinzu kommen Beschäftigungseffekte und
positive Effekte aus Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und
Einkommenssteuer.

Ein schneller Vermittlungserfolg ist wichtig, da mit der
steuerlichen Förderung, ein weiterer wichtiger Investitionsanreiz für
die energetische Gebäudesanierung geschaffen wird. Das geplante
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen ist ein hervorragendes Instrument für eine
erfolgreiche Effizienzpolitik.“

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