Am heutigen Donnerstag hat das Bundeskabinett eine
Regelung zur Kompensation von Strompreiserhöhungen beschlossen, die
sich ab Januar 2013 aus dem europäischen Emissionshandel ergeben.
Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, und der
energiepolitische Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Bareiß:
„Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Regelung für einen
Kostenausgleich für stromintensive Unternehmen im internationalen
Wettbewerb begrüßen wir ausdrücklich. Die Kompensation ist angesichts
steigender Energiepreise dringend erforderlich für den Erhalt von
Arbeitsplätzen und Standorten in Deutschland.
Steigende Strompreise gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des
Standortes Deutschland und damit viele tausende Arbeitsplätze. Hier
muss konsequent gegen gesteuert werden. Die industrielle
Wertschöpfungskette muss in Deutschland erhalten bleiben. Sie ist
Grundlage unseres Wohlstands und Erfolgs als Exportnation. Es muss
alles getan werden, um eine schleichende Deindustrialisierung nicht
weiter zu befördern.
Mit dem Beschluss setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal:
Die energieintensive Industrie in Deutschland verantwortet rund eine
Million Arbeitsplätze und bildet im Grundstoffbereich (z.B.
Aluminium, Kupfer, Stahl) das Fundament für viele
Wertschöpfungsketten. Keine Windkraftanlage, kein Solarpanel, keine
Hausdämmung würde in Deutschland gefertigt, ohne die erforderlichen
Grundstoffe. Energieintensive Unternehmen sind wegen des hohen
Anteils der Stromkosten an den Produktionskosten besonders stark von
emissionshandelsbedingten Strompreissteigerungen betroffen. Die
internationalen Wettbewerber dieser Industrie (z.B. in USA, China,
Brasilien) haben diese Kosten nicht.
Es ist daher eine verantwortungsvolle Politik, dass
energieintensive Unternehmen einen Ausgleich bis zu 85 Prozent der
emissionshandelsbedingten Strompreissteigerungen erhalten können.
Ohne diese Regelung laufen wir Gefahr, dass Produktionsstätten ins
Ausland verlagert werden. Eine Verlagerung würde außerdem der Umwelt
schaden, da Umweltstandards in diesen Länder in der Regel geringer
sind als in Deutschland.
Wichtig ist auch, dass nur jene Unternehmen die Möglichkeit eine
Kostenkompensation erhalten, die im internationalen Wettbewerb stehen
und einen hohen Stromverbrauch haben. So wird der Bereich dieser
Förderung klar eingegrenzt.“
Hintergrund:
Für die Stromerzeugung müssen die Energieerzeuger CO2-Zertifikate
vorweisen. Ab der im Januar 2013 beginnenden dritten Handelsperiode
müssen diese Zertifikate vollständig ersteigert werden. Die dabei
entstehenden Kosten werden auf den Strompreis umgelegt. Diese
indirekten Kosten des Emissionshandels betreffen nur deutsche und
europäische Unternehmen, da der Emissionshandel auf Europa begrenzt
ist. Aus diesem Grund ist den Mitgliedstaaten der EU die Kompensation
der CO2-Kosten im Rahmen des Beihilferechts gestattet.
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