Grundlegende EEG-Reform darf nicht von Ländern
blockiert werden
Bundeskanzlerin Angela Merkel berät am morgigen Dienstag mit den
Regierungschefs der Bundesländer über die Reform des Gesetzes zu den
Erneuerbaren Energien (EEG). Dazu erklärt der Energiebeauftragte der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Bareiß:
„Die Regierungschefs der Länder sind in der Pflicht,
Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit unserer
Energieversorgung vor ihre Länderinteressen zu stellen. Im Sinne
aller Stromverbraucher müssen Überförderungen abgebaut werden und die
erneuerbaren Energien zu mehr Markt und Wettbewerb verpflichtet
werden.
Der Gesetzentwurf zum EEG setzt den Koalitionsvertrag um, den die
Länder mitgetragen haben. Allein in der Arbeitsgruppe Energie der
Koalitionsverhandlungen saßen drei Ministerpräsidenten und vier
Länderminister und -staatssekretäre. Eine grundlegende Reform des
EEGs war das Kernergebnis der Verhandlungen und muss jetzt auch
umgesetzt werden.
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem
Strang ziehen. Das gilt beim Ausbau der erneuerbaren Energien genauso
wie beim Netzausbau. Es bringt nichts, wenn der Norden unbegrenzt
Windenergie zubaut, aber die Netze zu den Verbrauchern im Süden noch
nicht stehen oder gar von anderen Bundesländern blockiert werden.
Dann müssen die Bürger für stillstehende Windräder zahlen und um ihre
Versorgungssicherheit bangen.“
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