Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
hat heute einen Erstzugriff der Kommunen bei Veräußerung ehemaliger
Militärliegenschaften (Konversionsgrundstücke) beschlossen. Dazu
erklären der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle, und der zuständige
Berichterstatter Norbert Brackmann:
„Von der Strukturreform der Bundeswehr sind mehr als 120 Gemeinden
in ganz Deutschland betroffen. Die geplante zügige Umsetzung der
Reform macht schnelles Handeln erforderlich. Dabei können sich die
Kommunen auf die Unterstützung durch die Koalition verlassen. Mit der
heutigen Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages auf Antrag der Koalition können die Gemeinden künftig
ohne lange und häufig spekulative Ausschreibungsverfahren nicht mehr
für militärische Zwecke benötigte Liegenschaften zum Gutachterwert
erwerben. Kaufgebote Dritter bleiben in diesem Fall unberücksichtigt.
Damit erhalten die Kommunen zusätzlich zu ihrer Planungshoheit ein
weiteres wichtiges Instrument, weil sie den kompletten
Konversionsprozess von der Planung bis zur Vermarktung in einer Hand
gestalten können.
Selbstverständlich bleiben zudem auch alle weiteren Hilfen für die
Gemeinden unverändert bestehen. So hilft die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) dort, wo gute Vermarktungschancen gesehen
werden mit städtebaulichen Entwicklungsverträgen, deren Umsetzung sie
selbst vorfinanziert. Der Bund wirkt ferner im Rahmen der bestehenden
Förderprogramme an der Flankierung des durch die Schließung von
Standorten eintretenden Strukturwandels mit. Zu diesen
Förderinstrumenten gehören z.B. die Gemeinschaftsaufgaben
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, die Städtebauförderung
sowie die Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds. Es ist Aufgabe der
Länder, im Rahmen dieser Instrumente Schwerpunkte zu setzen und dabei
die Konversion im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten prioritär zu
berücksichtigen.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://