Barthle: Donnerschlag einer verfehlten Haushaltspolitik von Rot-Grün

Das Verfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat
den Nachtragsetat 2010 der rot-grünen Landesregierung für
verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:

„Erstmalig ist ein Landeshaushalt für verfassungswidrig erklärt
worden. Dieser Donnerschlag einer uferlosen, auf eine wachsende
Neuverschuldung aufgebauten Ausgabenpolitik einer rot-grünen
Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen wird weit in der Republik
gehört werden und noch lange nachhallen.

Die Union erwartet ein bundestreues Verhalten des Landes und der
rot-grünen Minderheitsregierung. Die Einhaltung der
Maastricht-Kriterien und die nachhaltige Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte insgesamt, um einen wesentlichen Beitrag zur
Stabilität unserer Gemeinschaftswährung Euro zu leisten, ist eine
gemeinsame Verpflichtung von Bund und Ländern. Im Interesse unserer
Bürger in der gesamten Republik ist daher auch auf Landesseite in
Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Haushaltspolitik strikt
einzuhalten.

Statt ihr Heil in einer letztlich grenzenlosen Verschuldung zu
suchen, muss sich die rot-grüne Landesregierung umgehend und endlich
um eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik des Landes kümmern.
Dazu gehört, dass die Landesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf
vorlegt, der eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert.
Und Rot-Grün muss endlich aufhören, zu versuchen, mit expansiven
Ausgaben im Konsumbereich die Zustimmung der Linken zur Politik der
Minderheitsregierung zu erkaufen. Deren Wünsche wird sie nie wirklich
bedienen können, da diese einem Phantasiereich entstammen. Auch hier
stünde Rot-Grün eine Rückkehr zum Realitätssinn gut. Mit dem
Haushaltsentwurf 2011 des Landes könnte sie ihn unter Beweis
stellen.“

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