Die Haushälter der Koalitionsfraktionen haben am
heutigen Mittwoch ihre gemeinsame Klausur beendet, in der sie die
parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushaltes 2014 vorbereitet
haben. Hierzu erklärt der haushaltpolitische Sprecher
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Barthle:
„In guter Atmosphäre haben wir die parlamentarischen Beratungen
des Bundeshaushaltes 2014 vorbereitet.
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 ist ein
wichtiger Schritt hin zu dem gemeinsam vereinbarten Ziel, ab 2015 –
erstmals seit 1969 – ohne die Aufnahme neuer Schulden auszukommen.
Der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2014 sieht eine
Nettokreditaufnahme von 6,5 Milliarden Euro beziehungsweise einen
strukturellen Überschuss von 1,8 Milliarden Euro vor. Das ist ein
wichtiger Beitrag für die dauerhafte Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen.
Die Arbeitsgruppen Haushalt der Koalition haben bei ihrer Klausur
vereinbart, dass die Einhaltung der vorgezeichneten
Konsolidierungslinie oberste Priorität hat. Dafür werden im Rahmen
der parlamentarischen Beratungen alle Mittelansätze mit dem Ziel
zusätzlicher Einsparungen kritisch hinterfragt. Zugeständnisse für
zusätzliche Ausgaben zu Lasten zukünftiger Haushalte ohne
entsprechende Gegenfinanzierung wollen wir vermeiden.
Die Koalitionsfraktionen begrüßen, dass ein Teil der im
Koalitionsvertrag vereinbarten prioritären Maßnahmen für den Haushalt
2014 bereits in einer ersten Stufe umgesetzt sind. Das betrifft etwa
zusätzliche Verkehrsinfrastrukturinvestitionen, die Anhebung der
Städtebauförderung und zusätzliche Mittel für die
Entwicklungszusammenarbeit. Für die vereinbarten Maßnahmen für Kitas,
Schulen und Hochschulen sowie für Forschung ist bisher nur eine
globale Vorsorge getroffen. Diese werden wir bis zum Ende der
parlamentarischen Beratungen in einzelnen Ressorts auflösen.
Zur Entlastung der Kommunen übernimmt der Bund 2014 erstmals die
vollständigen Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro. Dadurch werden
die Kommunen gegenüber 2013 um mehr als1 Milliarde Euro entlastet. Da
die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
bis 2018 auf voraussichtlich über 7 Milliarden Euro steigen,
profitieren die Kommunen auch zukünftig in erheblichen Umfang von der
Kostenübernahme durch den Bund. Dies schafft Freiräume für notwendige
Investitionen in den Kommunen.
Auch für den Bund setzt die Koalition mit den prioritären
Maßnahmen wichtige Impulse für zusätzliche Investitionen. In den
parlamentarischen Beratungen wollen wir Investitionen und weitere
wachstumsorientierte Maßnahmen durch Umschichtungen aus anderen
Bereichen noch weiter stärken.
Ein Beitrag zur Senkung der Schuldenstandsquote ist, dass durch
die Gewinnabführung der Bundesbank in Höhe von 4,6 Milliarden Euro
für 2013 ein Teil des für das Konjunkturpaket II geschaffenen
Sondervermögens (Investitions- und Tilgungsfonds) getilgt werden
kann. Das Sondervermögen wurde von der letzten großen Koalition
beschlossen. Es ist gut, dass die neue große Koalition die damals
vereinbarten Tilgungsregeln umsetzen kann.“
Hintergrund:
Zeitplan parlamentarische Beratung Bundeshaushalt 2014 im
Bundestag:
1. Lesung Bundestag: 8. – 11. April 2014 Beratungen
Haushaltsausschuss: 7. Mai – 5. Juni 2014 Bereinigungssitzung
Haushaltsausschuss: 5. Juni 2014 2./3. Lesung Bundestag: 24. – 27.
Juni 2014 Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Juli 2014
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