Barthle: Innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages beginnt

Im Deutschen Bundestag wurden am heutigen Freitag
in erster Lesung das Fiskalvertragsumsetzungsgesetz und der zweite
Nachtragshaushalt 2012 beraten. Hierzu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Barthle:

„Der europäische Fiskalvertrag ist neben dem dauerhaften
Rettungsschirm ESM der zentrale Baustein einer neuen
Stabilitätsarchitektur für Europa. Mit ihm werden ausufernden
Staatsschulden und mangelnder Haushaltsdisziplin nach dem Vorbild der
deutschen Schuldenbremse klare Grenzen gesetzt und damit die
Hauptursache der Schuldenkrise in der Eurozone bekämpft.

Beide heute im Bundestag beratenen Gesetze gehen im Kern auf den
Fiskalvertrag und die Kompromisse zwischen Bund und Ländern zur
innerstaatlichen Umsetzung des Vertrages zurück.

Mit unserer Schuldenbremse und der Einrichtung des Stabilitätsrats
haben wir wesentliche Vorgaben des Fiskalvertrags bereits jetzt
erfüllt. Der Bund übererfüllt die Anforderung Schuldenbremse sehr
deutlich.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt regeln wir zum einen die
Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank. Sie folgt der
politischen Entscheidung vom Sommer, neben dem Fokus auf
Konsolidierung auch Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu setzen.
Zum anderen werden die mit den Ländern vereinbarten zusätzlichen 580
Millionen Euro für den Kitaausbau bereitgestellt. Sehr erfreulich
ist, dass trotz der zusätzlichen Ausgaben von 2,2 Milliarden Euro
sich die Neuverschuldung nicht erhöht. Dies gelingt, weil Deutschland
als Hort der Stabilität in Europa von sinkenden Zinsausgaben
profitiert.“

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