Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen
Dienstag sein Urteil im Hauptsacheverfahren zur Ratifizierung von
Fiskalvertrag und Europäischem Stabilitätsmechanismus ESM in
Deutschland verkündet. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:
„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr. Das
Bundesverfassungsgericht hat endgültig bestätigt, dass der Vertrag
über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und
Währungsunion („Fiskalvertrag“) und der Europäische
Stabilitätsmechanismus (ESM) grundgesetzkonform sind. Die
Antragsteller sind auf ganzer Linie damit gescheitert, die
Ratifizierung von Fiskalvertrag und ESM in Deutschland verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass
die Haushaltsautonomie des Bundestags bei Hilfsprogrammen aus dem ESM
gewährleistet ist. Das gibt Rechtssicherheit und stärkt damit das
Vertrauen in die Währungsunion.
Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses hat der Deutsche Bundestag
umfassende Regelungen zur Parlamentsbeteiligung im Rahmen des ESM
beschlossen. Wir sind sehr froh, dass diese Regelungen eindeutig
bestätigt wurden. Etwaige Kapitalabrufe des ESM müssen rechtzeitig
und vollständig erfüllt werden können, damit es nicht zu einem
grundgesetzwidrigen Stimmrechtsentzug gemäß Artikel 4 ESM-Vertrag
kommen kann. Dies ist auch aus Sicht des Gerichts schon jetzt
erfüllt. Die Forderung, für absehbare Zahlungspflichten Ansätze im
Haushaltsplan vorzusehen, ist unstrittig.“
Hintergrund:
ESM und Fiskalvertrag sind wesentliche Säulen einer neuen
Stabilitätsarchitektur für Europa. Der Fiskalvertrag verpflichtet
alle Vertragsparteien, strikte nationale Schuldenregeln umzusetzen.
Mit dem Fiskalvertrag wird darüber hinaus noch einmal unterstrichen,
dass das Schuldenstandskriterium des Maastricht-Vertrags in Zukunft
neben dem Defizitkriterium stärker in den Fokus der
Haushaltsüberwachung rückt.
Der ESM ist ein Krisenreaktionsmechanismus, der in akuten Fällen
gegen strikte Auflagen finanzielle Hilfen an Mitgliedstaaten gewähren
kann. Klare und verlässliche Regeln für solche Fälle stärken
Vertrauen und Stabilität im gemeinsamen Währungsraum. Wer
Finanzhilfen aus dem ESM beantragen möchte, muss die Schuldenregel
des Fiskalvertrags in nationales Recht umgesetzt haben.
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