„Die Investitionslinie Verkehr muss mittelfristig
wieder auf ein Niveau on 12 Mrd. angehoben werden, wenn wir
langfristig eine leistungsfähige Infrastruktur in Deutschland
erhalten wollen.“ Mit diesen Worten reagierte heute in Berlin der
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA
Michael Knipper auf den Beschluss des Bundeskabinetts die
Investitionslinie Verkehr im Bundeshaushalt 2011 auf 9,75 Mrd. Euro
abzusenken.“ Wenn wir mittelfristig wieder zu einer angemessenen
Ausstattung der Verkehrswegeetats kommen wollen, dann muss die
Neuordnung der Verkehrswegefinanzierung auf die politische
Tagesordnung gesetzt werden. Wir denken dabei an die Etablierung
verkehrsträgerbezogener Finanzierungskreisläufe, aber auch an die
Ausweitung der Nutzerfinanzierung bis hin zur Einführung einer
elektronischen Pkw-Vignette.
„Ohne eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist die
Wettbewerbsfähigkeit des Investitionsstandortes Deutschland
langfristig nicht zu sichern“, stellte Knipper fest. Es müsse Sorgen
machen, dass etwa 9 % der Fahrbahnen auf Bundesautobahnen nur noch
eingeschränkt gebrauchsfähig seien, bei den Bundesstraßen sogar knapp
21 %. Von den Brücken an Bundesfernstraßen befänden sich inzwischen
15 % in einem kritischen Zustand. Um alle Brücken wieder in einen
befriedigenden Zustand zu versetzen, müssten immerhin 6,8 Mrd. Euro
aufgewendet werden. Ähnliche Defizite ließen sich auch im Bereich der
Schienenwege und der Bundeswasserstraßen feststellen. Knipper: „Die
beiden Konjunkturprogramme des Bundes haben den schleichenden
Werteverzehr an unserer Verkehrsinfrastruktur allenfalls
vorübergehend stoppen können.“
„Für die Neuordnung der Verkehrswegefinanzierung müssen jedoch
bereits in den Haushaltsverhandlungen im Herbst 2010 die Weichen
gestellt werden“, forderte Knipper. Wichtig sei vor allem die
Errichtung eines haushaltsinternen Finanzierungskreislaufes
Bundesfernstraße und die Weiterleitung der Mauteinnahmen an die
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) auf der
Grundlage einer mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung, um zumindest
die Finanzierung der Bundesfernstraßen aus dem jährlichen
„Haushaltsstreit“ herauszulösen. Darüber hinaus müsse über die
Ausstattung der VIFG mit einem begrenzten Recht zur Kreditaufnahme
nachgedacht werden.
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