Der Verteidigungsausschuss des Deutschen
Bundestages hat gestern Änderungen zum Bundeswehrreform-Begleitgesetz
beschlossen. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ernst-Reinhard Beck:
„Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil der Bundeswehrreform.
Mit dieser wird die Bundeswehr erheblich verkleinert. Für eine
attraktive Personalpolitik müssen genügend Soldaten und Beamte die
Bundeswehr freiwillig verlassen. Es ist uns gelungen, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich im Sinne unserer Soldaten
und Beamten der Bundeswehr zu verbessern.
Das Bundeswehrreform-Begleitgesetz ist auf fünf Jahre befristet.
Es ermöglicht Berufssoldaten und Beamten, mit Zustimmung des
Dienstherrn, schnell und sozialverträglich in andere Bereiche des
öffentlichen Dienstes zu wechseln oder aus der Bundeswehr
auszuscheiden. Das Gesetz setzt attraktive Anreize für die
unterschiedlichen Altersgruppen von Soldaten und Beamten.
Für die Soldaten, die eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung aufnehmen, fällt die Hinzuverdienstgrenze weg. Somit
stehen die ausscheidenden Soldaten mit ihren vielfältigen
Qualifikationen in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels dem
Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Für Soldaten, die sich neu
verpflichten, gibt es Prämien. Die geleistete Mehrarbeit der Soldaten
und Soldatinnen wird zukünftig finanziell besser ausgeglichen.
Die Bundeswehr ist durch die Bundeswehrreform und die Aussetzung
der Wehrpflicht in einer besonderen Situation. Wir begegnen mit dem
Bundeswehrreform-Begleitgesetz diesen Umständen und werden die Reform
weiterhin konstruktiv unterstützen.
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