Beck: Kein Minderheitenrecht auf Gegenüberstellung Minister zu Guttenbergs

Zur Ablehnung der Klage auf Gegenüberstellung im
sogenannten Kundus-Untersuchungsausschuss durch den Bundesgerichtshof
am 17.08.2010 erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck MdB:

Wir begrüßen den heute veröffentlichten Beschluss des
Bundesgerichtshofs.

Das Gericht ist damit voll und ganz der Argumentation der
Regierungskoalition gefolgt, dass eine Gegenüberstellung lediglich
eine Art und Weise der Beweisaufnahme ist und folglich mit
Mehrheitsentscheidung beschlossen wird. Der Minderheit steht hier
kein Minderheitsrecht zu.

Darüber hinaus hat das Gericht der Opposition auch untersagt, die
ablehnende Entscheidung der Ausschussmehrheit gerichtlich überprüfen
zu lassen.

Der BGH-Beschluss hat mit der Klarstellung der Minderheits- bzw.
Mehrheitsrechte entscheidend zur Handlungsfähigkeit im Umgang mit dem
Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) beigetragen und der Opposition
verdeutlicht, dass sie die Minderheitsrechte nicht zur Behinderung
der Arbeit missbrauchen darf.

Es bleibt zu hoffen, dass die Opposition dies zum Anlass nimmt,
endlich konstruktiv zu arbeiten und den Ausschuss schnell zum Ende zu
bringen. Aus Sicht der CDU/CSU Fraktion besteht kein weiterer
Untersuchungsbedarf.

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