Bedeutung von Reifendruckkontrollsystemen –

Seit 1. November müssen alle Neufahrzeuge der Klasse M1 (PKW mit max. 9 Sitzen inkl. Fahrersitz) in der EU mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Das RDKS erkennt mit Hilfe von Sensoren rechtzeitig Druck- oder Temperaturunterschiede und zeigt dem Fahrer einen schleichenden Druckverlust frühzeitig an.

Der richtige Reifendruck hat einen bedeutenden Einfluss auf die Fahreigenschaften eines Fahrzeuges und somit auch auf die Fahrsicherheit sowie die Senkung der Unfallgefahr. Bei einem optimalen Fülldruck des Reifens kann der Kraftstoffverbrauch bereits um bis zu 4% gesenkt und die Lebensdauer des Reifens erhöht werden. Nebenbei leistet ein korrekt eingestellter Reifenfülldruck einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen.

Die RDK-Systeme sind seit 2009 z.T. herstellerseitig schon in einigen Fahrzeugen verbaut, neu ist jedoch eine Pflicht für alle PKW-Neuzulassungen, was auch für Fuhrparkmanager und Dienstleister entscheidend ist. „Die Funktionstüchtigkeit des RDKS muss immer gewährleistet sein,“ berichtet Norbert Kotroba, Vertriebsleiter und Prokurist der HHL Hamburg Leasing „denn für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ist die Funktionsprüfung der Sensorik künftig TÜV relevant. Wenn bei der TÜV-Hauptuntersuchung (HU) ein nicht funktionstüchtiges RDKS festgestellt wird, so wird es nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Mangel eingestuft und für den Fahrzeughalter wird eine Wiedervorführung des Fahrzeuges notwendig. Ab 2017 wird ein offensichtlich nicht funktionsfähiges RDKS bei der Haupt-untersuchung sogar als „erheblicher Mangel“ eingestuft.“

Grundsätzlich wird auf dem Markt zwischen einem direkten und indirekten RDKS-System entschieden. Zulässig sind somit sowohl direkte und indirekte Reifendruckkontroll-Systeme soweit sie die gesetzlichen Vorgaben und Bedingungen der ECE-R64 erfüllen. Nach ECE-R64 ist nur die Funktionalität vorgeschrieben, jedoch nicht, ob diese durch Original-Sensor oder durch einen Nachrüst-Sensor gewährleistet wird.

Wir empfehlen bereits rechtzeitig einen Werkstatttermin zu vereinbaren und zusätzlich ca. 20- 30 Minuten mehr Zeit (geschätzter zeitlicher Mehraufwand gem. einer Studie des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. je Fahrzeug) für die Überprüfung des RDKS einzuplanen.

Norbert Kotroba erläutert weiter, „dass die RDKS-Pflicht auch für die Winterreifen gilt, da jedes Fahrzeug jederzeit mit serienmäßigem RDKS ausgerüstet sein muss.“ Dabei ist es unerheblich, ob die Winterbereifung auf Stahl- oder Alufelge aufgezogen wird: Hierbei entscheidet die Fachwerkstatt, ob der serienmäßige RDKS geometrisch auf eine Stahl- oder Alufelge passt oder ein Nachrüst-Sensor eingebaut werden muss.
Wenn ein Reifen bereits wenig Luft aufweist so lautet der Rat: Nicht mehr fahren! Denn jeder Meter beschädigt den eventuell noch zu reparierenden Reifen. In diesem Fall ist es ratsam, das Ersatzrad aufzuziehen. Auf keinen Fall empfehlen wir die Verwendung von Reifendichtmitteln. Die chemische Zusammensetzung des Pannensprays kann den Sensor zerstören, macht eine Reparatur unmöglich und verursacht bei der Montage/Demontage des Reifens aufgrund der Verunreinigung der Felge und der Montagemaschine hohe Reinigungskosten.

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