Bei 96 % der Scheidungsverfahren blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen

Bei fast allen Scheidungen (96 %) im Jahr 2013,
bei denen gemeinschaftliche minderjährige Kinder betroffen waren,
blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen (63 425 Verfahren), da
weder Vater noch Mutter einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht
nach § 1671 Absatz1 Bürgerliches Gesetzbuch gestellt hatten.

In 2 808 Verfahren wurde hingegen das Sorgerecht vom
Familiengericht übertragen, darunter in fast drei Viertel der
Verfahren (2 065) auf die Mutter. Nicht erfasst sind dabei
Eheverfahren, in denen zunächst eine gerichtliche
Sorgerechtsentscheidung beantragt, dieser Antrag dann aber vor der
Entscheidung wieder zurückgezogen wurde.

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