Kaum wird ein Bauschild in die Erde gerammt, sind
die dort avisierten Wohnungen oft schon verkauft. Leider bedeutet das
nicht, dass der Erwerber des Projekts nun auch tatsächlich vorhat,
die Wohnungen auch zu bauen. Schließlich lässt sich angesichts der
explodierenden Preise ja schon allein damit Geld verdienen, das
Grundstück einfach nur ein oder auch zwei Jahre zu halten und dann
gewinnbringend weiterzuveräußern. Um diese Entwicklung zu stoppen,
sollte das Land Berlin ernsthaft die Einführung von Baugeboten
prüfen, die das Baugesetzbuch ausdrücklich vorsieht. Das Gebot
verpflichtet den Eigentümer innerhalb einer angemessenen Frist sein
Grundstück zu bebauen. Nur so kann dem spekulativen Grundstückshandel
Einhalt geboten werden.
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