In dem Verfahren um einen Auftragsmord im
Rockermilieu wollten die Ankläger die Mitglieder der „Hells Angels“
von Beginn an wegen Mordes hinter Gitter bringen. Eine Verurteilung
schien nicht sicher. Doch die Staatsanwälte blieben bei ihrer Linie.
Mit Erfolg: Am Montag verurteilte das Gericht acht der Rocker zu
einer lebenslangen Haftstrafe.
Im Kampf gegen die Rocker-Kriminalität ist das Urteil ein
Meilenstein. Hat es Bestand, verschwindet die Führungsriege eines
ganzen „Chapters“ der „Hells Angels“ viele Jahre hinter Gittern.
Besonders wichtig: Mit Kadir P. wurde auch der Chef verurteilt. Er
war bei dem Mord zwar nicht dabei. Nach Überzeugung des Gerichtes gab
er aber den Auftrag. Endlich hat es also auch nicht nur die
Laufburschen, sondern auch einen der Hintermänner getroffen.
Der Rechtsstaat ist also nicht wehrlos. Er kann die Zähne zeigen –
und er kann Erfolg haben. Das macht Mut, auch für den Kampf gegen die
kriminellen Mitglieder arabischer Clans und für den Kampf gegen die
gesamte organisierte Kriminalität. Nun ist der Bundesgerichtshof
gefordert. Er muss prüfen, ob bei dem Mammutprozess auch die
Spielregeln der Strafprozessordnung eingehalten wurden.
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