Das war dann doch eine Überraschung: Mit klaren
Worten hat das Berliner Landgericht die Entscheidung von
Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) bewertet, die
Konzession für das Gasnetz an das Landesunternehmen „Berlin Energie“
zu vergeben. Das Unternehmen, das an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung angegliedert ist und mehr auf dem Papier als real
existiert, hätte sich demnach gar nicht um das Gasnetz bewerben
dürfen. (…) Für Berlin ist das ein guter Tag, auch wenn das weitere
Verfahren nun wieder viel Zeit und Geld kosten wird. Aber das
Landgericht hat dafür gesorgt, dass in der Stadt Recht und Gesetz
gelten. Auch ein Senat und ein Finanzsenator müssen sich daran
halten. Schon als Nußbaum im Sommer seine Entscheidung für „Berlin
Energie“ und damit gegen die Gasag bekannt gab, äußerten Experten
Zweifel daran. (…)
Der ganze Leitartikel im Internet: www.morgenpost.de/135200923
Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST
Chef vom Dienst
Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de