BERLINER MORGENPOST: Unbefriedigende Lösung – Kommentar von Michael Mielke

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des
Berliner Schwurgerichts gegen die beiden Todes-Raser aufgehoben. Das
bedeutet nicht, dass tödliches Rasen nicht als Mord gewertet werden
kann. Moniert wurde von den Richtern in Karlsruhe, dass die Moabiter
Schwurgerichtskammer ihr Urteil nicht exakt begründete.

Ist es nun eine Klatsche für die Berliner Richter? Wohl kaum. Ihr
Urteil wurde bundesweit an Gerichten und Universitäten heftig
diskutiert. Es gab ein Pro und Kontra renommierter Rechtsgelehrter.
Und wenn ein Fehler in einer schriftlichen Urteilsbegründung gefunden
werden sollen, dann werden sie auch gefunden.

Vielleicht muss die Entscheidung des BGH auch in dem Kontext
gesehen werden, dass der Bundestag Ende Juli 2017 ein Gesetz zur
Ahndung illegaler Straßenrennen verabschiedete. Sie sind keine
Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftatbestand. Bei schweren
Personenschäden können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Dieses
Gesetz konnte jedoch nicht rückwirkend auf die Kudamm-Raser
angewendet werden.

Andererseits ist dieser Fall geradezu ein Paradebeispiel für das
neue Gesetz. So wird es aus Sicht vieler, vor allem des Sohnes des
Todesopfers, wohl zu einer sehr unbefriedigenden Lösung kommen: Eine
andere Moabiter Strafkammer wird den Fall neu verhandeln und am Ende
ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung fällen: Höchststrafe sind hier
maximal fünf Jahre.

Der ganze Kommentar im Internet unter: www.morgenpost.de/213589477

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