Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs
konsequent. Wer ein Kind im Grundschulalter hat, verliert seinen
Anspruch auf Unterhalt und kann arbeiten gehen – eben auch in
Vollzeit. Wenn das Kind, wie im verhandelten Fall, an einer
Ganztagsschule betreut werden kann, entfällt das Argument, der
Geschiedene müsse sich nachmittags um das Kind kümmern. Dass die
jüngsten Urteile zum Unterhaltsrecht Aufregung auslösen, hängt vor
allem damit zusammen, dass erst jetzt den meisten bewusst wird,
welche Tragweite die Reform der großen Koalition hat. Gerade für
Westdeutsche, die sich an das Versorgungsprinzip gewöhnt hatten, war
die Neuregelung eine kleine Revolution.
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