Berliner Zeitung: Kommentar zu Forderungen, die AfD vom Verfassungsschutz zu beobachten

Die Aufgabe des Verfassungsschutzes kann nicht
darin bestehen, Wortmeldungen von Parteifunktionären – und seien
sie noch so widerwärtig und moralisch verwerflich – auf
Extremismusverdacht zu beschnüffeln. Für rechte Extremisten von der
AfD gilt nichts anderes als für linke Extremisten in der Linken –
sollen sie doch reden. Die Aufmerksamkeit des Geheimdienstes
verdient nur der gewaltbereite oder gewalttätige Extremismus, der
sich schon deshalb außerhalb der Meinungs- und Versammlungsfreiheit
bewegt, weil Gewalt nicht vom Grundgesetz gedeckt ist. Die AfD ist
kein Fall für den Verfassungsschutz, sondern für die politische und
gesellschaftliche Debatte.

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