Jeder weiß, dass es Abtreibungen in Deutschland
gibt, die Zahl ist meist sechsstellig. Doch der Gesetzgeber möchte
nicht, dass darüber öffentlich diskutiert wird, als sei es ein
medizinischer Eingriff wie jeder andere. So begründete am Freitag die
Vorsitzende Richterin ihr Urteil. Vor mehr als zwanzig Jahren hat die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgesetzes diese Auffassung
festgelegt. Vielleicht ist es an der Zeit, sie zu überprüfen. Die
verurteilte Ärztin will in Revision gehen. Gut möglich, dass die
Diskussion über das Abtreibungsrecht erneut beginnt. Womöglich
erreichen die Frauen diesmal mehr. Sicher ist es nicht.
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