Dabei sollte die eindeutige Bestrafung ihres
Mitarbeiters die Deutsche Bahn nicht von weitergehenden Überlegungen
entlasten, ob eingleisige Passagen des Streckennetzes ausreichend
gesichert sind. Während des Prozesses war intensiv auch darüber
diskutiert worden, ob das Unglück zumindest teilweise nicht auch ein
Resultat von Modernisierungsdefiziten des Bahnnetzes sei. Die
nachgewiesene Unzulänglichkeit des Fahrdienstleiters sollte
jedenfalls nicht als Freispruch für ein Verkehrsunternehmen
verstanden werden, das aufgrund des wachsenden Wettbewerbsdrucks
seine Passagiere zwangsläufig auch Gefahren aussetzt.
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