Das Urteil zeugt von Augenmaß, weil es das Prinzip
der Religionsfreiheit nicht über das Bedürfnis nach einer
funktionierenden gesellschaftlichen Ordnung stellt. Der
Schwimmunterricht erfüllt ja nicht nur den Zweck der körperlichen
Ertüchtigung, er trägt auch zum gemeinschaftlichen Erleben bei, das
mehr denn je helfen könnte, den vielen Formen gesellschaftlicher
Desintegration entgegenzuwirken. Und womöglich ist das Urteil auch
eine gute Vorbeugung, die Gerichte selbst nicht zunehmend zum
Schauplatz eines forcierten religiösen Kampfes werden zu lassen.
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