Ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU
ist weitgehend überflüssig. Zudem wäre es schädlich für unseren
demokratischen Rechtsstaat, weil es den Investoren durch
Schutzklauseln unerhörte Sonderrechte einräumen soll. Diese
Sonderklagerechte jenseits des Rechtsstaats existieren bereits in
etlichen bilateralen Handelsabkommen – und die Konzerne machen davon
reichlich Gebrauch. Laut UN-Handelskonferenz gibt es derzeit
insgesamt 514 Investorenklagen. Der Investorenschutz war einst einmal
dazu gedacht, Unternehmen in Staaten zu schützen, in denen es kein
funktionierendes Rechtssystem gibt. Das war eine sinnvolle Sache.
Doch heutzutage wird dieser Rechtsschutz von Konzernen missbraucht.
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