Berliner Zeitung: Kommentar zur Eröffnung des NPD-Verbotsverfahrens:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber
sagt: Es genügt nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele
verfolgt, ihr Verbot muss auch verhältnismäßig sein. Das ist es nur,
wenn die Partei eine „unmittelbare Gefahr“ für die Demokratie
darstellt und das „reale Potenzial“ hat, die Macht zu ergreifen. Das
lässt sich von der NPD kaum ernsthaft behaupten. Sie steht immer
wieder vor dem finanziellen Kollaps, und selbst in ihren früheren
Hochburgen laufen ihr die Wähler davon. Die Gefahr, die von der NPD
unbestreitbar ausgeht, ist ihr zunehmender Einfluss auf Pegida und
die Mitglieder der AfD. Dass diese Gefahr allerdings genügt, ein
Verbot der braunen Partei zu begründen, ist zweifelhaft.

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