Den scheelen Blick der Nachbarn gibt es schon lange
nicht mehr, den bangen Blick aufs Konto schon. Das liegt auch an dem
Unterhaltsrecht, das seit zehn Jahren gilt. Denn bei einer Scheidung
etwa ist es juristisch nicht mehr vorgesehen, dass die Frau keinen
Job findet. Mit der Reform von 2008 wurden die Unterhaltszahlungen
für die Ex-Frauen im Prinzip abgeschafft. Die Richter waren der
Meinung, dass einer Frau eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden
kann, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist.Die Familienrichter waren
damals ihrer Zeit weit voraus – den Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz gab es zwar schon, die dafür notwendigen
Betreuungsplätze allerdings nicht. Heute ist die Situation natürlich
besser, doch die Zahl der Plätze ist so mangelhaft wie die
Öffnungszeiten.
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