Berliner Zeitung: nlandspresse – keine Vorabmeldung Die „Berliner Zeitung“ begrüßt das Väterurteil von Strasburg

nlandspresse – keine Vorabmeldung

Die „Berliner Zeitung“ begrüßt das Väterurteil von Strasburg

Wenn der Gesetzgeber Fiktionen hat, muss die Wahrheit zur Seite
springen. Weil sich der Gesetzgeber nicht für die Wahrheit des Lebens
interessierte, sondern für die Fiktion der Heiligkeit der Ehe,
wurde die Existenz des leiblichen, des wirklichen Vaters schlicht
bestritten, selbst wenn er seine Vaterschaft anerkannt hatte. „Fictio
cessat, ubi veritas locum habere potest“ (Eine Fiktion scheidet aus,
wo die Wahrheit Platz greifen kann). Diese römische Rechtsregel gilt
auch im deutschen Recht, nur musste der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte erst wieder daran erinnern. Allein das Kindeswohl
hat zu entscheiden, ob der leibliche, nichteheliche Vater im Leben
seines Kindes existieren soll – und nicht die Fiktion des
Gesetzgebers.

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