Berliner Zeitung: Zum neuerlichen Fall Hoeneß:

Die verbrecherische Trittbrettfahrerei ist ein
weiterer Beleg dafür, dass im Fall Hoeneß von einem gewöhnlichen
Strafvollzug kaum die Rede sein kann. Dazu hat auch die
Justizvollzugsanstalt Landsberg beitragen, als sie unlängst in einer
wohl in bester Absicht durchgeführten Transparenzoffensive die Medien
zum Tag der offenen Tür einlud und so einen voyeuristischen Ausblick
auf den temporären Lebensraum des Delinquenten Uli H. ermöglichte.
Die Aussicht auf eine gerechte Strafe dürfte Hoeneß indes verwehrt
bleiben. Wo auch immer die Tür hinter ihm ins Schloss fällt: Er büßt
als öffentliche Person.

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