Zwei katholische Krankenhäuser haben einer
vergewaltigten Frau nicht nur ein Beratungsgespräch und die von der
Notärztin verschriebene „Pille danach“ verweigert, sondern auch eine
Sicherung von Tatspuren. Zur Begründung verwiesen sie auf eine
Vereinbarung mit dem Kölner Kardinal. Dessen Sprecher legt Wert auf
die Feststellung, verboten sei den Kliniken nur die Ausgabe der
Pille, erlaubt hingegen die Spurensicherung. Mit anderen Worten:
An der Überführung eines Vergewaltigers dürfen sich katholische
Kliniken äußerstenfalls beteiligen, Hilfe für das
Vergewaltigungsopfer hat aus moraltheologischen Gründen hingegen
außer Betracht zu bleiben. Sollte der Fortbestand der katholischen
Kirche wirklich von gelebter Barmherzigkeit abhängen, ist mit ihrem
Ableben stündlich zu rechnen.
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