Zwei katholische Krankenhäuser haben einer 
vergewaltigten Frau nicht nur ein Beratungsgespräch und die von der 
Notärztin verschriebene „Pille danach“ verweigert, sondern auch eine 
Sicherung von Tatspuren.  Zur Begründung verwiesen sie auf eine  
Vereinbarung mit dem Kölner Kardinal. Dessen Sprecher legt Wert auf 
die Feststellung, verboten sei den  Kliniken nur  die   Ausgabe der 
Pille, erlaubt hingegen  die Spurensicherung.  Mit anderen Worten:  
An der Überführung eines Vergewaltigers dürfen sich katholische 
Kliniken äußerstenfalls beteiligen, Hilfe für das 
Vergewaltigungsopfer hat aus moraltheologischen Gründen hingegen 
außer Betracht zu bleiben. Sollte der Fortbestand der katholischen 
Kirche wirklich von gelebter Barmherzigkeit abhängen, ist mit ihrem 
Ableben stündlich zu rechnen.
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