Es hätte den Verfassungsrichtern aber gut
angestanden, sich mit den aktuellen Entwicklungen
auseinanderzusetzen. Es geht immerhin um Leben und Tod. Nach dem
verheerenden Amoklauf von Winnenden wurde zwar das Waffengesetz 2009
reformiert, doch das scheint nichts zu nützen. Es hat zahlreiche neue
Opfer gegeben. Allein seit Neujahr wurden fünf Menschen in
Deutschland von Sportschützen erschossen. Die Verfassungsrichter
hätten dem Gesetzgeber zumindest den Auftrag geben sollen, die
weitere Entwicklung zu untersuchen. Es wäre etwa endlich zu klären,
ob Menschen in Lebenskrisen zu Amokschützen werden, wenn sie Waffen
im Haus haben. Die Freiheit stirbt nicht, weil Sportwaffen unter
sicherem Verschluss gehalten werden.
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