Für die zurückgetretene Bildungsministerin ist
diese Entscheidung doppelt bitter, denn die zuständige Richterin hat
nicht nur die Entscheidung der Universität bestätigt, sie stellte
auch fest, dass die Universität das Verfahren formal korrekt
durchgeführt hat. Nicht nur Schavan hatte das bezweifelt. Der
zuständige Promotionsausschuss hatte das vertrauliche Gutachten zu
den Plagiatsvorwürfen gegen sie noch vor der Urteilsfindung an die
Medien gegeben. Schavan könnte nun weiter um ihre Reputation kämpfen
und Rechtsmittel einlegen. Ein höchstrichterlich bestätigtes Plagiat
aber wäre ein Totalschaden.
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