Es macht daher Sinn, zu einheitlichen Regeln zu
kommen – egal ob auf dem Weg einer freiwilligen Übereinkunft oder per
Gesetz. Der gegenwärtige Zustand ist aus Sicht der Konsumenten
lächerlich und für die Strafverfolgungsbehörden nicht praktikabel.
Es gibt ja auch niemanden, der das bestreitet. Ohnehin existiert kein
wesentlicher Unterschied zwischen Haschisch und Alkohol.
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