Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts hat in der Zeit vom 25. bis 27. Juni 2012 den Verfassungsgerichtshof der Republik Polen auf Einladung seines Präsidenten Andrzej Rzeplinski besucht. In den Fachgesprächen diskutierten die Richter des Verfassungsgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts über den Grundrechtsschutz sowie über die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Rechtsprechung der beiden Verfassungsgerichte. Die gemeinsamen Arbeitssitzungen schlossen mit einem Vortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle zu dem Thema „Bundesverfassungsgericht und Parlament?.
Am letzten Tag ihres Besuchs in Warschau wurde die Delegation des Bundesverfassungsgerichts von dem Präsidenten der polnischen Republik Bronislaw Komorowski empfangen.
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