Im Jahr 2017 hatten rund 19,3 Millionen Menschen
in Deutschland einen Migrationshintergrund. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus weiter mitteilt,
entsprach dies einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 4,4 %. Eine
Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder
mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit
geboren wurde.
Im Jahr 2017 waren rund 51 % der Bevölkerung mit
Migrationshintergrund Deutsche und etwa 49 % Ausländerinnen
beziehungsweise Ausländer. Zum Vergleich: Im Jahr 2011 hatte der
Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Bevölkerung mit
Migrationshintergrund bei 42 % gelegen. Von den 19,3 Millionen
Menschen mit Migrationshintergrund hatten 2017 rund 2,8 Millionen (14
%) türkische, 2,1 Millionen (11 %) polnische, 1,4 Millionen (7 %)
russische, 1,2 Millionen (6 %) kasachische und 0,9 Millionen (4 %)
rumänische Wurzeln.
Seit dem Jahr 2017 erhebt der Mikrozensus die vorwiegend im
Haushalt gesprochene Sprache. Von den insgesamt 24,0 Millionen
Mehrpersonenhaushalten in Deutschland wurde in 2,5 Millionen
vorwiegend eine ausländische Sprache genutzt. Am häufigsten war dies
türkisch (17 %), russisch (15 %), polnisch (8 %) und arabisch (7 %).
Ob in einem Haushalt auf Deutsch oder in einer ausländischen Sprache
kommuniziert wird, hängt auch davon ab, wie viele Personen im
Haushalt einen Migrationshintergrund haben: Die Mehrheit der
Mehrpersonenhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder ausländische
Wurzeln hatten, verständigte sich überwiegend in einer ausländischen
Sprache (55 %). Wenn hingegen nur ein Teil der Haushaltsmitglieder
ausländische Wurzeln hatte, sank der Anteil auf 7 %.
Von den 19,3 Millionen der in Deutschland lebenden Menschen mit
Migrationshintergrund waren rund 13,2 Millionen Menschen selbst
zugewandert. Seit 2017 befragt der Mikrozensus diese Personen nach
dem Hauptgrund für die Zuwanderung. Das wichtigste Motiv waren
familiäre Gründe.
Methodische Hinweise:
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich
rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um aus den
erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu
können, müssen die Daten hochgerechnet werden.
Aufgrund des Mikrozensusgesetzes stehen nur für die Bevölkerung in
Privathaushalten ab dem Berichtsjahr 2017 die oben genannten Merkmale
zur Verfügung. Der Migrationsstatus kann nur noch für die Bevölkerung
in Privathaushalten ermittelt werden und nicht mehr für die
Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften.
Der Mikrozensus, der an den Eckwerten der
Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet wird, kommt für das Jahr
2017 auf einen jahresdurchschnittlichen Bestand von 9,4 Millionen
ausländischen Personen in Privathaushalten. Zum Jahresende 2017 weist
das Ausländerzentralregister (AZR) hingegen 10,6 Millionen
Ausländerinnen und Ausländer nach. Diese Differenz ist insbesondere
darauf zurückzuführen, dass im AZR auch Ausländerinnen und Ausländer
in Gemeinschaftsunterkünften erfasst sind, während im Mikrozensus der
Migrationsstatus seit 2017 nur noch für die Bevölkerung in
Privathaushalten bestimmt werden kann. Zudem hatte der Zensus 2011
ergeben, dass die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und
Ausländer um 1,1 Millionen Personen niedriger war als zuvor
angenommen. Dieser Effekt ist in der Bevölkerungsfortschreibung und
in den Eckwerten des Mikrozensus berücksichtigt.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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