Birgit Bessin: „Rote und Grüne deklassieren die Verfassung zur lästigen Hürde“

Für die Grünen kann eine „mögliche
Verfassungswidrigkeit … kein Argument sein, sich nicht weiter mit
dem Thema (Frauenquote) zu beschäftigen“. So steht es in einem im
Landtag veröffentlichten Schreiben der Vorsitzenden des
Landtagsausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und
Familie, Sylvia Lehmann (SPD) an die Vorsitzende des Ausschusses für
Inneres und Kommunales, Klara Geywitz (SPD) vom 11. Dezember, in dem
erwähnt wird, wie die Grünen auf die Anhörung verweisen mit den
Worten, „dass die Abgeordneten nicht zu viele Befürchtungen vor dem
Vorwurf der Verfassungswidrigkeit haben sollten“.

Bereits zuvor wurde bekannt, dass die Frauen- und Sozialministerin
Susanna Karawanskij (Linke) Forderungen nach einer gesetzlichen
Frauenquote im Landtag unterstützt. Mit „hartquotierten Listen“,
„geschlechtergerechten“ Formulierungen und Soll-Regelungen will sie
auf eine ungleiche Verteilung von Mann und Frau aufmerksam machen.
Auch die Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) setzt sich trotz
rechtlicher Hürden für eine gesetzliche Frauenquote ein. Ein Antrag
der Grünen zur abwechselnden Besetzung von Landeslisten mit Männern
und Frauen wurde in einem von der AfD in Auftrag gegebenen
Rechtsgutachten als verfassungswidrig beurteilt.

Birgit Bessin, frauenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im
Landtag Brandenburg, erklärt dazu:

„Die Landtagspräsidentin Stark spricht davon, dass sie sich bei
der Durchsetzung von verfassungswidrigen Ideologien nicht von
rechtlichen Hürden aufhalten lassen werde. Gleichzeitig behaupten die
Grünen, in einer möglichen Verfassungswidrigkeit kein Argument gegen
die weitere Beschäftigung mit dem Thema zu sehen. Hier zeigen die
Roten und Grünen erneut ihre verfassungsfeindliche und
antidemokratische Einstellung. Ich bin schockiert über die
Leichtfertigkeit, mit der hier die Verfassung zu einer lästigen
Hürde deklassiert wird, die man bei Bedarf einfach beiseiteschieben
zu können glaubt. Ich fordere die rot-rote Landesregierung und die
Grünen auf, sich auf die Verfassung zu besinnen und sich an Recht und
Gesetz zu halten. Eine Regelung, die Menschen aufgrund ihres
Geschlechtes und nicht aufgrund ihrer Kompetenz auf Landeslisten
hievt, widerspricht jedem demokratischen Geist.“

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