Die Pläne der schwarz-roten Koalition in Berlin, 
an den bundesweit rund 2.000 Kliniken – in Bayern rund 400 – künftig 
nur noch einen Tarifvertrag pro Klinik gelten zu lassen, hat der 
Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am vergangenen 
Samstag kritisiert. Eine solche sogenannte Tarifeinheit mindere die 
Attraktivität des ärztlichen Berufs und trage zu einer Verschärfung 
der Nachwuchsprobleme in der ärztlichen Patientenversorgung bei. 
Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern müssten selbst entscheiden 
können, wer für ihre Arbeitsbedingungen ein Verhandlungsmandat 
erhalte und verhandeln könne – dies zähle zu den 
Arbeitnehmergrundrechten. „Die neue Regierung darf keine Einschnitte 
gewerkschaftlicher Rechte durch gesetzgeberische Vorgaben 
veranlassen“, forderte BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan. „Ein 
elementares Grundrecht aller Arbeitnehmer würde für Klinikärztinnen 
und -ärzte außer Kraft gesetzt, wenn man die Tarifeinheit und damit 
die Vormachtstellung der DGB-Gewerkschaften gesetzlich festschreiben 
würde“, so Kaplan weiter. Die Vizepräsidentin Dr. Heidemarie Lux 
unterstrich die Forderung nach Tarifpluralität und sagte der 
Ärztegewerkschaft Marburger Bund die Unterstützung der BLÄK zu.
   Die künftige Koalition will einheitliche Tarifvereinbarungen für 
alle Beschäftigten eines Unternehmens. Das würde auch arztspezifische
Tarifverträge gefährden. Wörtlich heißt es im Koalitionspapier: „Um 
den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, 
wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip 
unter Einbindung der Spitzen-organisationen der Arbeitnehmer und 
Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende 
Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen 
Rechnung getragen.“
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