Börnsen/Heveling: New Yorker Urteil ist ein Erfolg für das Urheberrecht

Das Oberste Berufungsgericht der Vereinigten
Staaten von Amerika hat das genehmigungslose Kopieren von Büchern des
„Google Books Settlement“ untersagt. Dazu erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) und der zuständige Berichterstatter Ansgar
Heveling:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das New Yorker Urteil zum
„Google Books Settlement“ als Sieg des Urheberrechts. Damit ist dem
eigenmächtigen Google-Vorgehen bei der Bücherdigitalisierung eine
Absage erteilt worden. Ohne Zustimmung der Verlage und Autoren rund
15 Millionen Bücher zu digitalisieren und online zugänglich zu
machen, widerspricht dem Recht am geistigen Eigentum. Die
Bundesregierung hatte sich an dem Gerichtsverfahren mit einer
Stellungnahme („amicus curiae“-Schriftsatz) beteiligt. Der New Yorker
Urteilsspruch ist daher auch eine Bestätigung der klaren Haltung der
Bundesregierung.

Die Werke deutscher Autoren waren schon zuvor nicht mehr
Bestandteil des Google-Books-Angebots, sofern Google die Rechte daran
nicht legal erworben hatte. Dennoch ist das Urteil auch für uns nicht
ohne Bedeutung: Denn eine Bestätigung des Vorgehens von Google hätte
zu einer Monopolisierung des Zugangs zu Kulturgut geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass Deutschland und
Europa dem Angebot von Google etwas Eigenes entgegen setzen müssen.
Daher werben wir für die weitere Entwicklung der europäischen
digitalen Bibliothek EUROPEANA und der Deutschen Digitalen
Bibliothek. Die Bundesregierung wird noch in diesem Frühjahr mit dem
Entwurf zum so genannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform eine
gesetzliche Regelung der verwaisten Werke und anderer
urheberrechtlicher Fragen vorlegen.“

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