Börnsen/Wöhrl: Presse-Grosso garantiert Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit

Am 22. März hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung
über den Antrag „Presse-Grosso gesetzlich verankern“ beraten. Dazu
erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und die
zuständige Berichterstatterin Dagmar Wöhrl:

„Marktmacht im Bereich des Pressevertriebes darf es nicht geben.
Wenn große Pressehäuser mit den 120.000 Kiosken und
Presseverkaufsstellen in der Bundesrepublik einzeln ihre Produkte
aushandeln, ist es schnell vorbei mit der Chancengerechtigkeit für
kleine und Kleinstverlage. Anders verhält es sich, wenn 67 Grossisten
verpflichtet sind, alle Produkte gleich zu behandeln.

Dieses deutsche Vertriebssystem hat über 60 Jahre Meinungsvielfalt
garantiert und wird europaweit als vorzeigefähig herausgestellt. Auch
wenn die Grossisten jetzt zweimal vor Gericht Niederlagen einstecken
mussten, wird der Grundsatz nicht in Frage gestellt.

Wir halten eine Freistellung unseres Pressevertriebssystems nach
unserem wie nach europäischem Wettbewerbsrecht für zulässig und
geboten. Nach Meinung der Unionsfraktion muss es weiterhin einen
Schirm für einen fairen Vertrieb geben. Darin sind wir uns mit dem
Bund Deutscher Zeitungsverleger und dem Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger einig.

Die unzweifelhaften Vorzüge des Grossosystems sind seine
Neutralität, die Offenheit für neue Titel und ihre
Überallerhältlichkeit. Das ist besonders für ländliche Regionen
wichtig, wo nicht alle 50 Meter ein Kiosk steht.“

Pressekontakt:
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