Börsen-Zeitung: Auf Kante, Kommentar zur Deutschen Bank von Silke Stoltenberg

Warum muss die Deutsche Bank eigentlich in ihrer
Vermögensverwaltung immer wieder das Unterste zuoberst kehren? Vor
dem geplanten Börsengang ist es mal wieder so weit, zudem noch eng
getaktet. Die bewusst in die Versenkung geschickte Marke DWS soll nun
weltweit der neue (alte) Name der neuen Gesellschaft werden. Und
damit nicht genug: Die Rechtsform wird komplett geändert in eine GmbH
& Co. KGaA. Das alles soll bis Ende des ersten Quartals 2018
geschafft sein, bevor es im Frühjahr, darauf deuten die Signale hin,
an die Börse gehen soll. Das ist alles ganz schön auf Kante genäht.

Vor allem ist es ein mutiger Antritt, mit der international wenig
bekannten Marke DWS einen Börsengang bewerben zu wollen, selbst wenn
man in den USA von dem Namen zunächst noch Abstand nimmt. Bei der
vorherigen zweifachen Umbenennung der Sparte – erst Deutsche Asset &
Wealth Management, dann Deutsche Asset Management – war die Marke DWS
ganz bewusst in die Schublade geschoben worden mit der Begründung,
die in Deutschland starke Marke der größten deutschen
Publikumsfondsgesellschaft sei global nicht bekannt genug. Zudem war
damit den Mitarbeitern klar signalisiert worden, dass die frühere
starke Eigenständigkeit der Fondsgesellschaft innerhalb des Konzerns
ein Ende hat. Nun weckt die Deutsche Bank bei der Fondsbelegschaft
mit dem erneuten Rebranding Hoffnungen auf die alte Stärke, die sich
zudem eine Abnabelung durch den Börsengang erhofft.

Bei den internationalen Investoren dagegen riskiert Spartenchef
Nicolas Moreau, bei der am Dienstag begonnenen Roadshow in leere
Gesichter zu blicken. Aber immerhin taucht der belastete Name
„Deutsche“ der skandalgeschüttelten Mutter nicht mehr auf. Und
interessierte Investoren mögen sich über den für sie eher sperrigen
Namen darüber hinwegtrösten, dass eine Ausschüttung von bis zu 75
Prozent winkt.

Inwieweit die neue DWS, deren kompletter Name noch in den Sternen
steht, sich überhaupt von der Mutter freischwimmen kann, wird sich
zeigen. Die KGaA sichert der Deutschen Bank als Kommanditist eine
starke Einflussnahme auf die Tochter, die zum Teil über diejenige
innerhalb einer Aktiengesellschaft hinausgeht, etwa bei
Strategieentscheidungen. Die bei Familiengesellschaften beliebte
Rechtsform gilt wiederum als komplex und könnte die Bewertung beim
Börsengang belasten. Allerdings gilt die KGaA auch als
übernahmeresistent, weil sie den Einfluss des Kommanditisten
zementiert.

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