Börsen-Zeitung: Dynamik zählt / Kommentar zur digitalen Wettbewerbspolitik von Angela Wefers

Die Digitalökonomie fordert auch
Wettbewerbsexperten heraus. Bewährte Instrumente wie der Preis mit
seiner Informations- und Steuerungsfunktion in einer Marktwirtschaft
werden in der neuen Welt durch andere Mechanismen abgelöst. Die
Währung heißt nun: Daten. Wer sie besitzt und einsetzen kann, ist
marktmächtig in der Digitalökonomie. Die Bundesregierung hatte der
Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“, einer interdisziplinär besetzten
Gruppe von Wissenschaftlern, ein Jahr Zeit gegeben, um Vorschläge zu
entwickeln, wie das Wohlstand verheißende Prinzip des Wettbewerbs in
der Digitalwirtschaft geschützt werden kann. Die Kommission hat nun
in Berlin ein umfassendes Paket konkreter Vorschläge zur Novelle des
europäischen Rechts vorgelegt. So lautete der Arbeitsauftrag für die
Experten, denn Wettbewerbsfälle von wesentlicher Dimension fallen
unter Brüsseler Aufsicht. In Berlin hatte zudem die jüngste Novelle
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen schon einige Neuerungen
aufgegriffen.

Die Wissenschaftler raten nun dazu, marktbeherrschende
Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen, Daten in Echtzeit zu
teilen und auch Konkurrenten zur Verfügung zu stellen. Dies schafft
wettbewerbsgerechte Bedingungen für alle Marktteilnehmer. Mehr
Souveränität sollen zudem die Verbraucher wieder über ihre Daten
erlangen, weil sie aus Datenschutzgründen ohnehin ein Recht darauf
haben und auch, damit sie der Souverän in der Marktwirtschaft
bleiben. Beim eigentlichen Kartellverbot sind die Experten
experimentierfreudig: Kooperationen zum Datenaustausch und Pooling
wollen sie vorsichtig zulassen. Ein Anmeldeverfahren soll den Markt
schützen und auch den Wettbewerbshütern mehr Einblick in dieses neue
Feld verschaffen.

Deutlich zeigen die Wissenschaftler auf: Der Staat muss schneller
reagieren, will er den Wettbewerbsrahmen in diesem hochdynamischen
Markt der Digitalwirtschaft schützen. Dies gilt zum einen für die
Kontrollmechanismen. Missbrauchsaufsicht und Gerichte handeln heute
zu langsam. Deshalb greifen die Experten zum Instrument konkret
definierter Gebote und Verbote, um marktbeherrschende Unternehmen
einzuhegen. Schneller werden muss der Staat zum anderen bei der
Novelle seiner Regeln. Nur wenn die Reform des europäischen Rechts
zügig angepackt wird, hat der Wettbewerb als Prinzip eine Chance auf
Überleben. Berlin hat mit der EU-Ratspräsidentschaft 2020 die besten
Möglichkeiten, dies voranzutreiben.

(Börsen-Zeitung, 10.09.2019)

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